Fusarium
(Fusarium spp.)
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Vorkommen und Schadbild
Fusariumerkrankungen werden durch eine ganze Erregergruppe hervorgerufen. Die im Getreideanbau wichtigsten Arten von Fusariumpilzen sind Fusarium culmorum und Fusarium graminearum, vor allem auch wegen ihrer Fähigkeit, bei Ährenbefall Pilzgifte (Mykotoxine) zu bilden, die dann ins Erntegut und somit in Nahrungs- und Futtermittel gelangen können. Bei Saatgutbefall mit Fusarien kann es zu Fehlstellen im Bestand beim Auflaufen der Saat kommen. Die Keimscheide und Wurzeln von befallenen aufgelaufenen Pflanzen zeigen braune längliche Flecken. Während der Bestockung sind deutliche Verbräunungen an der Blattscheidenbasis sowie anschließend auch an der Halmbasis zu finden. Es kommt zu Beeinträchtigungen im Wuchs, vorzeitigem Abreifen und bei starkem Befall auch zum Umknicken von befallenen Pflanzen. Wichtigstes Schadmerkmal und -symptom ist der Ährenbefall, durch den einzelne Kornanlagen oder ganze Ährchen absterben bzw. soweit geschädigt werden, dass nur noch Schmachtkörner heranwachsen können. Durch das Eindringen des Pilzes in die Ährenspindel wird die Versorgung darüberliegender Ährenstufen unterbrochen und verursacht das typische Bild der partiellen Weiß- oder Taubährigkeit. An den Spelzen und der Ährenspindel bilden sich bei feuchtwarmer Witterung rosafarbene Pilzsporenlager.
Bedeutung
Fusarium-Erkrankungen gehören weltweit zu den gefährlichsten Krankheitserregern des Getreides. Neben ertraglichen Einbußen vor allem durch Fehlstellen im Bestand, verringerte Triebkraft des befallenen Saatgutes, verminderte Kornzahl pro Ähre und verringertes TKG können Fusariosen die Verwertung von Getreide erheblich einschränken, sei es durch Verschlechterung der Backfähigkeit oder durch Gehalt an gesundheitsschädlichen Mykotoxinen. Neben Weizen kann auch Hafer von Fusarium-Erkrankungen betroffen sein, mitunter auch Triticale. Roggen und Gerste hingegen sind recht widerstandsfähig gegenüber Fusarium spp.
Befallsausbreitung
Der Befall der Halmbasis mit Fusarium ist vor allem dann zu beobachten, wenn das Saatgut infiziert war. Ein solcher Befall kann aber auch von am Boden befindlichen, belasteten Ernteresten ausgehen, der sich über die Kronenwurzeln ausbreitet. Der Blatt- und der Ährenbefall gehen entweder von angewehten Sporen aus, die auf Ernteresten am Boden gebildet werden, oder von Sporen, die über Regenspritzer im Bestand nach oben transportiert werden. Die Ähreninfektion erfolgt hauptsächlich während der Blüte bei ausreichender Feuchtigkeit und Temperaturen über 20 °C. Aus der Ähreninfektion resultiert der Saatgutbefall. Besonders befallsfördernd wirken sich enge Getreide- und Maisfruchtfolgen aus. Nicht sorgfältig eingearbeitete Erntereste, vor allem von Weizen- oder Maisvorfrucht, bedingen ein hohes Risiko.
Regulierung durch vorbeugende Maßnahmen
- Verwendung von gesundem Saatgut (anerkanntes Z-Saatgut, bei Nachbau auf befallsfreie Bestände achten bzw. Saatgutuntersuchung und ggf. Beizung mit zulässigen Verfahren)
- Anteil von Mais und Getreide in der Fruchtfolge gering halten
- Erntereste von Mais und Getreide sorgfältig einarbeiten; Pflugfurche und gute Verrottung von Ernteresten verringern das Infektionsrisiko deutlich
- Langstrohige Sorten mit großem Abstand zwischen Fahnenblatt und Ähre werden weniger stark befallen
- Auf rechtzeitige Ernte achten, ggf. zu feuchtes Erntegut schnell auf max. 14 % Wassergehalt trocknen
- Sorten mit kürzerer Vegetationsdauer sind weniger betroffen
Regulierung durch Saatgutbehandlungsmaßnahmen
- Warm- und Heißwasserbeizung
- Mikroorganismenpräparate Cerall® und Serenade1
- Alkoholhaltige2 Pflanzenstärkungsmittel LEBERMOOSER und Milsana® sowie Ethanol3 (70 %)
- Tillecur®
1 Derzeit keine Zulassung für die Indikation Saatgutbehandlung
2 Beeinträchtigung der Keimfähigkeit möglich
3 Derzeit nicht zulässig gemäß EG-Öko-VO
[Quelle: Wilbois K.-P., Vogt-Kaute W., Spieß, H., Jahn M., Koch E. 2007: Leitfaden - Saatgutgesundheit im Ökologischen Landbau – Ackerkulturen. FiBl, Galvanistr. 28, 60486 Frankfurt]